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Kammerrechnung 1744

Kammer-Ambts-Rechnung
bey dem königl. Marckht Neusiedl am See pro Anno 1744
geführt und abgelegtvon Mathias Höpler, Cammerer

Die Gemeindevorstehung der königlichen Marktgemeinde Neusiedl am See bestand über Jahrhunderte aus dem Richter (Bürgermeister) und 12 Geschworenen (Gemeinderäten). Davon bildeten die sechs vom Richter bestimmten Geschworenen den „Inneren Rat“, die anderen sechs, der „Äußere Rat“, durften beim Banntaiding (Gerichtstag) von den Gemeindebürgern gewählt werden. Eines der wichtigsten Ämter des Inneren Rates war jenes des „Kämmerers“. Er besaß als Wirtschafter der Gemeinde vielerlei Verpflichtungen. Ihm unterstanden etwa die Instandhaltung der Gemeindebauten, die Abrechnungen mit den Handwerkern, der Ankauf eines neuen Gemeindestiers oder die Verköstigung von Beamten und Honoratioren, die zu offiziellen Besuchen kamen. Über all das musste er genau Buch führen und jährlich dem Gemeinderat eine Abrechnung vorlegen. Somit war der Kämmerer für das finanzielle Wohl und Weh der Gemeinde verantwortlich. Der hier genannte Mathias Höpler war hauptberuflich Bäckermeister und besaß das Haus Am Anger 14. Er starb im Jahr 1774.

Dr. Sepp Gmasz