Die Tarifordnung

Tarifordnung des Vereins Neusiedler Stadtarchiv

Der Verein Neusiedler Stadtarchiv hat folgende Tarifordnung für die Nutzung des Stadtarchivs Neusiedl am See beschlossen (Vorlage Tarifordnung Stadtarchiv Steyr vom 01.01.2021):

Artikel I.

Führungen in den Räumen des Stadtarchivs und des Vereins Neusiedler Stadtarchiv werden vom Verein Neusiedler Stadtarchiv unentgeltlich angeboten.

Artikel II. Tarife für Kopien und Ausdrucke

  1. DIN A4 schwarz/weiß: bis zu max. 3 Kopien: kostenlos
  2. DIN A4 schwarz/weiß: ab der 4. Kopie: € 0,30
  3. DIN A4 Farbe: € 0,60
  4. DIN A3 schwarz/weiß: € 0,80
  5. DIN A3 Farbe: € 1,20

Artikel III. Tarife für Reproduktionen und Weiterverwendung

  1. Herstellung einer Reproduktion von Fotos durch den Verein, pro Vorlage: € 0,30
  2. Herstellung einer hochwertigen Reproduktion (Digitalisat ab 300 dpi) durch den Verein, pro Vorlage: € 6,00
  3. Digitale Aufnahmen mit eigener Kamera für Arbeitszwecke, ohne Blitzlicht, unter Aufsicht: kostenlos
  4. Einfacher Scan durch den Benutzer am Gerät im Leseraum, unter Aufsicht: € 0,20
  5. Weiterverwendung für nicht kommerzielle Zwecke (keine Vervielfältigung und Veröffentlichung geplant, zB. Privat- und Unterrichtsgebrauch udgl.): kostenlos
  6. Weiterverwendung für kommerzielle Zwecke (zB. für Werbeauftritte, Publikationen, als Werbemittel, für Ausstellungen udgl.) mit Herkunftsvermerk und unter Bereitstellung eines Belegexemplars, pro Repro: € 50,00

 Artikel IV. Tarife für Rechercheaufträge

  1. Beratung zu geeigneten Quellen und Literatur sowie Auskünfte über Art, Umfang und Benutzbarkeit des Archivguts: kostenlos
  2. Zeitintensive Nachforschungen, die über Auskünfte hinsichtlich Art, Umfang und Benutzbarkeit des Archivguts hinausgehen (z.B. Recherche, Fotomaterial, Dateien, Karteien, Bücher), je angefangene Viertelstunde: € 10,00
  3. Transkriptionen, je angefangene halbe Stunde: € 30,00
  4. Beantwortung von Anfragen aus dem Bereich der Amtshilfe für österreichische Behörden und Institutionen, die gesetzliche Aufgaben wahrnehmen: Kostenlos

Artikel V. Rechtsansprüche auf Leistungen

  1. Die Herstellung von Reproduktionen ist abhängig vom konservatorischen Zustand der Vorlage, es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Herstellung.
  2. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auskünfte, Nachforschungen und Transkriptionen. Es werden Recherche- und Transkriptionsaufträge nach Maßgabe der personellen Kapazitäten übernommen und auch Recherchen, wenn diese zu einem negativen Ergebnis führen sollten, in Rechnung gestellt.
  3. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Weiterverwendung von Reproduktionen für kommerzielle Zwecke. Es wird im Einzelfall über die Herstellung und Weitergabe von Reproduktionen entschieden.

 Artikel VI. Geltung

Die gegenständliche Tarifordnung tritt mit 1. November 2022 in Kraft.

Verein Neusiedler Stadtarchiv