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Heilige Elisabeth-Verein

Statuten des „Heiligen Elisabeth-Vereines“

In Nezsider/Neusiedl am See entstand Ende des 19. Jahrhunderts ein „Heilige Elisabeth-Verein“. In der Archivaliengruppe „Öffentliches Leben, Alltag und Fest“ des Vereins Neusiedler Stadtarchiv befindet sich unter „Soziales“ ein schmales Heftchen, das 1884 in Magyar-Óvár (Ungarisch-Altenburg, dem heutigen Mosonmagyaróvár) gedruckt wurde. Das vierzehnseitige Heft in Größe A5 ist zweisprachig Ungarisch/Deutsch abgefasst und beinhaltet die „Statuten des ,HEILIGEN ELISABETH-VEREINES‘“.
Den Namen der heiligen Elisabeth von Ungarn führte der Verein zu Ehren seiner Schutzpatronin. Der Vereinszweck war, „die wirklich Hausarmen zu unterstützen, sie in ihren Wohnungen aufzusuchen, an ihnen die leiblichen und geistlichen Werke der christlichen Nächstenliebe auszuüben.“ Neben den ordentlichen und unterstützenden Mitgliedern hatte der Verein auch Ehrenmitglieder und „Gutthäter“, die vor allem Sachspenden für die zu Unterstützenden Armen beitrugen. Ordentliches Mitglied konnte „jede katholische Christin werden, die ein diesem rühmlichen Namen entsprechendes Leben führt“ und von anderen ordentlichen Mitgliedern „anempfohlen“ wurde. Die Spitze des Vereines bildete „ein geistlicher Führer, den der Ausschuss um Übernahme dieser Würde ersucht[e].“ Die jährlich stattfindende Generalversammlung begann „mit einem Gebet, worauf kurze erbauliche Lesung folgt[e].“
Unterstützung konnten „alle wirklich Hilfsbedürftigen ohne Unterschied der Religion“ erhalten. Die Sorge für den der Hilfe bedürftigen wurde einem Vereinsmitglied überantwortet. Bevorzugt wurden Kinder und Waisen unterstützt. Die Hilfe erfolgte nur ausnahmsweise „mit baarem Gelde“, meist jedoch durch Naturalien oder der Vermittlung von Arbeit.
Unterzeichnet sind die Statuten von der provisorischen Präsidentin Henriette Krikler, dem Bischof von Raab (Györ) Johann Zalka und für den königlichen ungarischen Innenminister von „Ministerialrath“ Georg Lukáes.